Über uns

Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Torsten Gebhard

  • Leitung der Geschäftsstelle und Dienstaufsicht
  • Zusammenarbeit mit Behörden und Institutionen
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Rechtsberatung
  • rechtliche Beratung
  • Prozessvertretung vor den Arbeitsgerichten

Telefon: 0385 / 76 180-32
E-Mail: Öffnet ein Fenster zum Versenden der E-Mail t.gebhard(at)kreishandwerkerschaft-schwerin.de

Berufsausbildung: Elke Balzereit

  • Berufsausbildungsverträge
  • Fragen der Ausbildung
  • Zwischen- und Gesellenprüfungswesen
  • Freisprechungen
  • Postwesen / Schriftwesen
  • Datenpflege Handwerksrolle
  • Ehrungen

Telefon 0385 / 76 180-34
E-Mail Öffnet ein Fenster zum Versenden der E-Mail e.balzereit(at)kreishandwerkerschaft-schwerin.de

Buchhaltung

  • Haushaltspläne/-übersichten/-erstellung
  • Allgemeine Rechnungserstellung
  • Finanzbuchhaltung
  • Zahlungsverkehr
  • Schriftverkehr/Terminkontrolle
  • Bearbeitung von Innungsanträgen
  • Seniorenbetreuung

Telefon 0385 / 76 180-33

Dienstleistungen der Kreishandwerkerschaft Schwerin

Die Kreishandwerkerschaft versteht sich als "Rathaus des Handwerks". Sie ist für die in den Innungen organisierten selbstständigen Handwerksmeister Ansprechpartner in vielen wichtigen Fragen. Die Arbeit der Kreishandwerkerschaft ist vor allem darauf ausgerichtet, den Innungen mit ihren Ausschüssen Unterstützung zu geben, die Obermeister zu entlasten, ihnen Wege und Probleme abzunehmen, also rationell und kompetent zu helfen.

Innungsgeschäftsführung

  • Vorbereitung und Organisation von Innungsveranstaltungen
  • Rechnungslegung und Überwachung der Innungsbeiträge
  • Unterstützung bei der Erstellung von Jahresrechnungen und Haushaltsplänen
  • Erledigung von Korrespondenzen
  • Informationen zu allgemeinen handwerkspolitischen Problemen

Recht

  • Rechtsberatung in allen Angelegenheiten, die den Handwerksbetrieb betreffen
  • Prozessvertretung vor dem Arbeitsgericht
  • Mitarbeit bei der Eintragung von Handwerks- und handwerksähnlichen Betrieben
  • Bekämpfung der Schwarzarbeit und des unlauteren Wettbewerbs
  • Beglaubigungen und Bescheinigungen zur Gewerbeausübung
  • Inkasso

Berufsausbildung

  • Bearbeitung der Ausbildungsverträge
  • Zusammenarbeit mit Ausbildungsbetrieben, Handwerkskammern und Schulen
  • Durchführung von Gesellenprüfungen und Freisprechung der Lehrlinge
  • Schlichtung von Lehrlingsstreitigkeiten
  • Beratung in rechtlichen Fragen, das Ausbildungsverhältnis betreffend

Versorgungswerk

  • Die Vorsorge in allen Lebensbereichen wird immer wichtiger und dringender. Auch hier stehen dem Mitglied der Handwerksorganisation verschiedene Einrichtungen zur Verfügung.
  • Beratung in Renten- und Versicherungsfragen
  • Rentenberechnung
  • Altersversorgung

Innungskrankenkasse

Zusammenarbeit mit der gesetzlichen Krankenkasse für Mitarbeiter in Mitgliedsbetrieben der Trägerinnungen

Tarife

Auskünfte über Tarifverträge an unsere Innungsmitglieder