15. März 2013 - Workshop Qualität in der Ausbildung - Vorstellung von Materialien und Auszeichnung eines engagierten Ausbildungsbetriebes zum AusbildungsMEISTER 2013
Über uns
Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Torsten Gebhard
- Leitung der Geschäftsstelle und Dienstaufsicht
- Zusammenarbeit mit Behörden und Institutionen
- Öffentlichkeitsarbeit
- Rechtsberatung
- rechtliche Beratung
- Prozessvertretung vor den Arbeitsgerichten
Telefon: 0385 / 76 180-32
E-Mail: t.gebhard(at)kreishandwerkerschaft-schwerin.de
Berufsausbildung: Elke Balzereit
- Berufsausbildungsverträge
- Fragen der Ausbildung
- Zwischen- und Gesellenprüfungswesen
- Freisprechungen
- Postwesen / Schriftwesen
- Datenpflege Handwerksrolle
- Ehrungen
Telefon 0385 / 76 180-34
E-Mail e.balzereit(at)kreishandwerkerschaft-schwerin.de
Buchhaltung
- Haushaltspläne/-übersichten/-erstellung
- Allgemeine Rechnungserstellung
- Finanzbuchhaltung
- Zahlungsverkehr
- Schriftverkehr/Terminkontrolle
- Bearbeitung von Innungsanträgen
- Seniorenbetreuung
Telefon 0385 / 76 180-33
Dienstleistungen der Kreishandwerkerschaft Schwerin
Die Kreishandwerkerschaft versteht sich als "Rathaus des Handwerks". Sie ist für die in den Innungen organisierten selbstständigen Handwerksmeister Ansprechpartner in vielen wichtigen Fragen. Die Arbeit der Kreishandwerkerschaft ist vor allem darauf ausgerichtet, den Innungen mit ihren Ausschüssen Unterstützung zu geben, die Obermeister zu entlasten, ihnen Wege und Probleme abzunehmen, also rationell und kompetent zu helfen.
Innungsgeschäftsführung
- Vorbereitung und Organisation von Innungsveranstaltungen
- Rechnungslegung und Überwachung der Innungsbeiträge
- Unterstützung bei der Erstellung von Jahresrechnungen und Haushaltsplänen
- Erledigung von Korrespondenzen
- Informationen zu allgemeinen handwerkspolitischen Problemen
Recht
- Rechtsberatung in allen Angelegenheiten, die den Handwerksbetrieb betreffen
- Prozessvertretung vor dem Arbeitsgericht
- Mitarbeit bei der Eintragung von Handwerks- und handwerksähnlichen Betrieben
- Bekämpfung der Schwarzarbeit und des unlauteren Wettbewerbs
- Beglaubigungen und Bescheinigungen zur Gewerbeausübung
- Inkasso
Berufsausbildung
- Bearbeitung der Ausbildungsverträge
- Zusammenarbeit mit Ausbildungsbetrieben, Handwerkskammern und Schulen
- Durchführung von Gesellenprüfungen und Freisprechung der Lehrlinge
- Schlichtung von Lehrlingsstreitigkeiten
- Beratung in rechtlichen Fragen, das Ausbildungsverhältnis betreffend
Versorgungswerk
- Die Vorsorge in allen Lebensbereichen wird immer wichtiger und dringender. Auch hier stehen dem Mitglied der Handwerksorganisation verschiedene Einrichtungen zur Verfügung.
- Beratung in Renten- und Versicherungsfragen
- Rentenberechnung
- Altersversorgung
Innungskrankenkasse
Zusammenarbeit mit der gesetzlichen Krankenkasse für Mitarbeiter in Mitgliedsbetrieben der Trägerinnungen
Tarife
Auskünfte über Tarifverträge an unsere Innungsmitglieder